FACHGERECHTE ASBESTDEMONTAGE UND -ENTSORGUNG

Asbesthaltige Baustoffe – unter anderem Wellplatten, Sauerkrautplatten und Faserzementplatten – wurden durch ihre Eigenschaften und Beständigkeit bis Ende der 1980er Jahre verbaut. Da die gesundheitlichen Risiken im Umgang mit Asbestprodukten und die krebserzeugende Wirkung der Asbestfasern erst nach und nach bekannt wurden, steht man heutzutage vor dem Problem der Sanierung und vor allem der Entsorgung von Asbest. Zudem ist eine Asbestdemontage oftmals unumgänglich, denn mit zunehmendem Alter der verbauten Asbestplatten verschlechtert sich die Dichtheit der Baustoffe sowie das Aussehen.

TRGS 519 – SCHUTZVORRICHTUNGEN BEI ARBEITEN MIT ASBEST

Der Umgang mit ASBEST erfordert bei Entsorgungsarbeiten neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (TRGS 519) Erfahrung und Sorgfalt bei der Ausführung.

Wir besitzen die Zulassung für Tätigkeiten i.S.v. §8 Absatz 8 i.V. m. Anhang I Nr. 2.4.2. Absatz 4 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV).

Asbest gilt als gefährlicher Stoff; die Deponierung dieser Abfälle auf dafür zugelassene Anlagen ist nachweispflichtig.

VON DER PLANUNG BIS ZUR ÜBERGABE

Besprechung vor Ort

Wir nehmen uns für Sie Zeit! Jede Baustelle ist anders, deshalb sind die gegebenheiten von Baustelle zu Baustelle unterschiedlich.

Angebots Erstellung

Wir erstellen Ihnen darauf hin ein Angebot mit der Übersicht unserer Leistung wie z.B:

  • Genehmigungen
  • Sicherheit sowie Arbeitsgerüste
  • PSA für unsere Mitarbeiter
  • Arbeitsaufwand
  • Fachgerechte Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb

Durchführung

Nach erfolgreicher Auftragserteilung kann es schon losgehen.

Wir sorgen für die Notwendigen Genehmigungen und Anmeldung. Ist dies in trockenen Tüchern können wir starten.

Keine sorge, bei uns warten Sie nicht auf den “nächsten freien Mitarbeiter” wie in manch bekannten Hotlines. Wir kümmern uns direkt um Sie und bemühen uns um eine schnelle Auftragsabwicklung.

Übergabe

Die Asbesthaltigen Dach,- Fassadenplatten sind jetzt weg. Sie haben ab sofort Ruhe und brauchen sich keinen Kopf mehr über das Schädliche Material aus den 80er machen.

Ab jetzt können Sie die nächsten Projekte angehen. Sei es:

  • Aufstockung
  • Umbau zum Wohnraum
  • Umdeckung zu Tonziegel
  • Verlegung von Trapezblech

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